Reichenlisten: Millionäre und Milliardäre in Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz

30.11.2016

Ist die Veröffentlichung von Vermögensinformationen und Details durch die Presse und Medien, sowie privaten Blogs und Foren zulässig?

Manch einer würde sich gerne in einer der zahlreichen und jährlich erscheinenden Reichenlisten wiederfinden; andere wiederum eher nicht.

Renommierte Magazine und Medien wie beispielsweise Manager Magazin, Bilanz, Forbes, Magazin, Handelsblatt, Wirtschaftswoche, Die Welt, Wikipedia, Der Spiegel und viele andere Online und Print Medien publizieren oder zitieren sogenannte Reichenlisten. Lokale Newsportale und Zeitungen publizieren ebenfalls solche Listen wie z.B. „Die Reichsten aus NRW“, „Die reichsten Düsseldorfer“, „Die Reichsten aus Niedersachsen“ und so weiter.

Ist die Veröffentlichung in Reichenlisten nun zulässig oder kann man dagegen etwas tun?

Manch einem Vermögenden ist eine derartige Veröffentlichung und Zurschaustellung jedoch ein Dorn im Auge. In der jüngsten Vergangenheit sind einige Fälle publik geworden, wo sich manch einer versucht hat dagegen juristisch zur Wehr zu setzen.

Beispielsweise versuchte ein Unternehmer aus der Lebensmittelindustrie vor einigen Jahren sich per Unterlassungsklage gegen die Veröffentlichung seines angeblichen Gesamtvermögens im Manager Magazin zur Wehr zu setzen: Leider jedoch ohne Erfolg.

Das damals zuständige Landgericht verneinte dies allerdings mit der Begründung: „Eine mit der Veröffentlichung verbundene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei nicht zu erkennen. Das Vermögen, das Personen insbesondere durch ihre erfolgreiche Unternehmertätigkeit erwerben, trägt zur erheblichen Bekanntheit und zur zeitgeschichtlichen Bedeutung der Betroffenen bei. Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über solche Personen gibt der Pressefreiheit Vorrang vor dem Schutz der Privatsphäre. Insbesondere dann, wenn weitere Details zum Vermögen und/oder zum Lebensstil der Betroffenen bereits durch andere Quellen der Öffentlichkeit bekannt bzw. einfach und schnell in Erfahrung zu bringen sei.“

Anders mag das Urteil möglicherweise ausfallen, wenn ein Vermögender stets darauf bedacht war, Privates auch privat zu halten und die Öffentlichkeit stets gemieden hat. Dies ist leider in vielen Fällen nicht der Fall, da so manch einer ganz bewusst die Öffentlichkeit sucht, um auf sich aufmerksam zu machen und seinen „Marktwert“ zu steigern. Die sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram, Twitter & Co. tragen das Ihrige dazu bei.

„Große Vermögen sind keine reine Privatsache!“

Das Landgericht blieb beim vorgenannten Fall dabei, dass Vermögen ab einer bestimmten Größe „von der Privat- in die Sozialsphäre“ übergehen.

Bei den Vermögensangaben handelt es sich in der Regel um grobe Schätzungen der jeweiligen Redakteure bzw. Journalisten. In den aller seltensten Fällen stimmen die Angaben mit den tatsächlichen Vermögenswerten überein. Dies kann man nun durchaus zum Anlass nehmen und juristisch gegen eine fehlerhafte Veröffentlichung vorgehen. Allerdings setzt dies voraus, dass man dann u.U. gegenüber dem Gericht die wahren Vermögenswerte komplett offenlegen muss. Hinzu kommt, dass man mit einer Klage auch immer das Interesse der Öffentlichkeit erregt … was wiederum kontraproduktiv für den Schutz der Privatsphäre ist.

Damit man als Betroffener zielgerichtet und bestmöglich gegen die Veröffentlichung seines Namens und seiner Vermögenswerte vorgehen kann, so muss man zunächst auch wissen, auf welchen Listen man letztendlich geführt wird und wie die dort getätigten Angaben sind. Diese Erkenntnis kann nur eine umfassende Onlinerecherche beispielsweise im Rahmen eines OSRINT – Open Source Risk Intelligence Prozesses bringen. Hierbei werden erfahrene Analysten und Researchexperten damit beauftragt eine weitestgehend komplette Aufstellung aller Listen in Onlinemedien zu erstellen; nebst Nachweise zu den Quellen durch entsprechende Screenshots und Url – Adressen.

Unzählige Onlinemedien publizieren oder zitieren, mal mehr und mal weniger genau, die Listen der reichsten Menschen aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg und anderen Ländern.

Einige wenige Beispiele sind hier exemplarisch aufgeführt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_500_reichsten_Deutschen

https://de.wikipedia.org/wiki/The_World’s_Billionaires

https://de.wikipedia.org/wiki/Die_300_Reichsten_in_der_Schweiz_und_Liechtenstein

https://de.wikipedia.org/wiki/Chronologie_der_reichsten_Deutschen

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_reichsten_Österreicher

TOP10 Liste “Die reichsten Österreicher in 2010”

TOP100 Reichenliste Deutschland 2010

TOP100 Reichenliste Deutschland 2013

http://forbes.at/die-forbes-reichenliste-2016/

http://www.affenblog.de/die-100-reichsten-internet-unternehmer/

http://www.trendtop500.at/die-reichsten-oesterreicher/

Liste der 500 reichsten Deutschen – Wikipedia

http://financial-personal-trainer.trust-wi.de/2015/01/reichsten-deutschen-2015-top-100-werden-mit-aktienfonds-immer-reicher/

http://www.trust-wi.de/reich-reicher-am-reichsten/die-100-reichsten-deutschen-serie-teil-i.html

http://immobilien.trust-wi.de/2014/01/die-reichsten-deutschen-in-2014-teil-1/

http://karriere-mit-stil.trust-wi.de/2013/01/die-reichsten-deutschen-2013-teil-1/

http://www.bilanz.ch/300-Reichste-live?view=Rangliste&page=list&row_pos=&sel_jahr=v13

http://www.spiegel.de/wirtschaft/reichen-ranking-quandt-familie-leidet-unter-dem-vw-skandal-a-1056316.html

http://www.manager-magazin.de/lifestyle/artikel/die-reichsten-deutschen-2013-albrecht-schwarz-reimann-klatten-a-926667-12.html

http://www.businessinsider.de/forbes-liste-die-reichsten-deutschen-2016-3

https://www.welt.de/wirtschaft/article145987961/Der-unsichtbare-Club-der-500-reichsten-Deutschen.html

http://www.netstudien.de/reichsten-vermoegen-deutschland.htm#.WDdXUneX_BI

http://www.netstudien.de/reichsten-vermoegen-deutschland-1913.htm#.WDdXaHeX_BI

https://www.welt.de/wirtschaft/article114003352/120-geheime-Milliardaere-in-Deutschland.html

https://gesetz-kaufen.de/tag/reichenliste

https://www.vermoegenmagazin.de/reichsten-promis/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/181482/umfrage/liste-der-top-25-milliardaere-weltweit/

Die Reimanns sind die reichsten Deutschen

http://www.bilanz.ch/das-sind-die-reichsten-deutschen-der-schweiz-507750

http://www.huffingtonpost.de/2014/01/20/vermoegen-geld-reichsten-menschen_n_4633159.html

http://www.gruenderszene.de/allgemein/deutschlands-reichste-internet-investoren

http://www.aktienhistoriker.de/reichedeutsche

http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersengeschichte-n/die-reichsten-deutschen100~print.html

http://www.stimme.de/heilbronn/wirtschaft/Sag-wo-die-Millionen-sind;art2088,3744945

Bei den vorgenannten und exemplarisch aufgeführten Quellen ist gut erkennbar, dass nicht nur renommierte Magazin und Redaktionen sich dem Thema angenommen haben, sondern auch viele lokale Redaktionen und zum Teil auch private Blogs und Foren sich für diese Angaben interessieren.

Der Mensch ist von Natur aus neugierig und sensationslüstern. Man möchte mitreden können, wieviel denn Familie X gegenüber der Familie Y wert sei oder im Laufe ihres Lebens verdient hat. Bei manchem Leser bzw. Betrachter der Reichenlisten spielt vielleicht auch der Neid eine nicht unbedeutende Rolle und hier ist steckt u.U. auch die Gefahr bzw. das Risiko. Gemäß des verwirrten Gedanken: „Warum haben die soviel und ich so wenig?“ oder „Die haben doch genug, die können auch etwas abgeben!“ oder „Ich bin mal gespannt, was denen das Leben ihres Kindes wert ist!“

Soll heißen: Auch Kriminelle schauen sich solche Reichenlisten an, um ggf. im ersten Schritt einen „guten Überblick“ zu erhalten, bei wem es sich lohnen würde einzubrechen oder wen man u.U. gar entführen oder erpressen könnte.

Letztendlich bleibt unter dem Strich nur eines: „Reichtum verpflichtet … sich auch um ein angemessenes privates Sicherheitsmanagement zu kümmern. Zum Schutz der Privatsphäre, der Identität, der Reputation, der Vermögenswerte und der Familienangehörigen!“

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