Chancen für vermögende Personen und Familien (HNWI´s / UHNWI´s) im Zeitalter der neuen EU-DSGVO

27.11.2018

Die neue EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) bietet im Zusammenhang mit einem anlassbezogenen oder ganzheitlich Online Risk Management neue Ansätze, um die Privatsphäre im Internet bzw. in Onlinemedien (beispielsweise im Zusammenhang mit Domainregistrierungen, Parteispendenlisten, Vermögenden- und Reichenlisten) bestmöglich zu schützen.

Aus der Praxis:

Domaininhaberdaten sind nunmehr nicht so ohne Weiteres online abrufbar … das war bis vor Kurzem noch ganz anders und so manchem Sicherheitsmanager ein Dorn im Auge.

Man hat als Sicherheitsmanager mit der neuen DSGVO nun auch ein zusätzliches Druckmittel an der Hand, um etwaige ungewünschte kritische Inhalte von Internetseiten, Blogs und Foren löschen zu lassen. Das „Recht auf Vergessen“ und die damit verbundene Löschung von (alten) Datensätzen unterstützt Sicherheitsverantwortliche im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung von vermögenden Personen.

Inwieweit die Löschung von Daten auf Parteispendenlisten und sogenannten Vermögenden- und Reichenlisten durch die DSGVO begünstigt wird, muss die Praxis in den kommenden Monaten und Jahren zeigen. Es ist gut möglich, dass es dazu in absehbarer Zeit einen Präzedenzfall vor einem Verwaltungsgericht geben wird, um in der Sache abschließend zu urteilen, ob die Persönlichkeitsrechte (auch i.Z.m. dem Schutz der Privatsphäre und Ähnlichem) Vorrang vor dem Auskunfts- und Informationsrecht der Öffentlichkeit haben.

Ähnlich sieht es im Zusammenhang mit dem „Recht auf behördliche Auskunftssperre“ für vermögende Familien und Personen aus. In der Vergangenheit haben Behörden etwaige Anträge auf Auskunftssperre häufig abgelehnt, wenn die Anschriften der betreffenden Personen anderweitig (einfach und schnell) im Internet zu recherchieren waren. Dies kann und wird sich nun zukünftig nach unserer Einschätzung ändern, wenn man als Sicherheitsmanager die richtigen Schritte und Maßnahmen vor dem Antrag auf behördliche Auskunftssperre erledigt hat.

Soviel in Kürze.

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Schutzkonzept unter Berücksichtigung der DSGVO Besonderheit und unserer Best Practice Ansätze.

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