Staatliche Unterstützung bei der Deradikalisierung von Mitarbeitern

12.03.2019

Der Schutz der Bevölkerung ist eine wesentliche Aufgabe des Staatsapparates. Dies inkludiert unter anderem das Hemmen und die Prävention radikaler Bestrebungen. Insbesondere seit den Anschlägen vom 11. September 2001 haben viele Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mehr Personal, Mittel und legislative Befugnisse erhalten. Dadurch sollen Gewalttaten und Terrorakte, die am Ende eines Radikalisierungsprozesses stehen können, verhindert werden. So ist es nicht nur wichtig auf Bedrohungen zu reagieren, sondern präventiv aktiv zu werden.

In diesem Zusammenhang scheint es sinnvoll, dass auch Unternehmen in ihrer Rolle als Arbeitgeber mit in die Prävention eingebunden werden. Vor allem Großunternehmen können hierbei ein hilfreicher Partner sein. Denn diese sind aufgrund ihrer großen Anzahl von Mitarbeitern ein Spiegelbild der Gesellschafft, wodurch sich radikalisierende Personen darunter befinden könnten. Dabei ist es für die folgende Betrachtung unerheblich, ob es sich um politischen, religiösen oder eine andere Form von Radikalisierung handelt.

Ein wesentlicher Punkt der Prävention ist die Früherkennung solcher Bestrebungen. Da sich die Mitarbeiter eine lange Zeit auf ihrer Arbeitsstelle aufhalten, kann abweichendes Verhalten durch die Kollegen festgestellt werden. Solch ein Deradikaliserungsansatz wird bereits bei der Früherkennung von radikalisierenden Schülern durch die Lehrer angewendet, um mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Folglich kann das Unternehmen einen zivilgesellschaftlichen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands leisten und das eigene Risiko der zahlreichen Folgen, wie Reputationsschaden, interpersonelle Gewalt oder Produktivitätssenkung, durch radikalisierte Mitarbeiter senken.

Infolge geeigneter präventiver und reaktiver Maßnahmen können Unternehmen dem Risiko Radikalisierung entgegenwirken. Präventiv eignet sich die Implementierung eines Bedrohungsmanagements. Konkretisiert sich jedoch der Verdacht der Radikalisierung, sollte sich an Beratungsstellen respektive einschlägige Behörden gewendet werden. Diese sind sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene verfügbar. Im Folgenden wird eine Auswahl an hilfreichen Behörden vorgestellt.

Unterstützung durch das zuständige Landeskriminalamt

Das Landeskriminalamt (LKA) ist eine polizeiliche Organisation des jeweiligen Bundeslandes, welche üblicherweise dem Innenministerium nachgeordnet ist. Die ordinären Aufgaben eines LKA liegen im Bereich der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. So ist das LKA auch für sicherheitsrelevante Vorfälle von Radikalisierung zuständig und stellt einen wichtigen Ansprechpartner in Fragen der Deradikalisierung des jeweiligen Landes dar. Zum Beispiel betreibt das Bayerische LKA ein „Kompetenzzentrum für Deradikalisierung“, an das sich Unternehmen wenden können. Dieses koordiniert Deradikalisierungsansätze, berät das Vorgehen bei konkreter Radikalisierung, vermittelt Ansprechpartner und unterstützt bei der Aus- und Fortbildung.

Da es sich beim LKA um eine polizeiliche Organisation handelt, ist zu beachten, dass diese gem. § 163 Abs.1 StPO dem Legalitätsprinzip unterliegt. Dieser Grundsatz im Strafverfahren verpflichtet, bei Kenntnis von einer (möglichen) Straftat, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Unterstützung durch die Inlandsnachrichtendienste

Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), sowie das jeweilige zuständige Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Diese Institutionen dienen gemäß §1 Bundesverfassungsschutzgesetz „… dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“. Dazu publizieren sie regelmäßig Informationsmaterial über Radikalisierung und stehen für Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Falle konkreter Verdachtsmomente von radikalisierten Mitarbeitern kann sich an das vertrauliche Hinweistelefon „Anruf gegen Terror und Gewalt“, welches durch das BfV betrieben wird, gewendet werden.

Am Beispiel des LfV Hessen wird deutlich wie konkret die Kooperationen zwischen dem LfV und dem Unternehmen ist. So bietet es Unterstützung bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu extremistischen Phänomenbereichen, fallbezogene Beratung und beim Überprüfen von Informationsquellen, wie Büchern und Internetseiten, bei denen der Verdacht auf extremistische Inhalte besteht.

Unterstützung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Bundesoberbehörde des Bundesministeriums des Innern und hat die Aufgaben Asylanträge durchzuführen sowie die Integration bundesweit zu fördern.

Deren Beratungsstelle „Radikalisierung“ bietet Beratung und Unterstützung beim Verdacht auf Radikalisierung an. Konkrete Unterstützungsleistungen für das Unternehmen sind die situative Einschätzung der Radikalisierung und das Anstoßen der Deradikalisierung. Zudem vermittelt das BAMF als Informationsplattform lokale Hilfsangebote, persönliche Beratung und Betreuung durch geeignete Stellen.

Unterstützung durch die Bundeszentrale für politische Bildung

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) ist eine Bundesanstalt des Bundesministeriums des Innern. Es hat unter anderem die Aufgaben das Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern und die Festigung des demokratischen Bewusstseins. Abgezielt wird dabei im Wesentlichen auf das Hemmen radikaler Bestrebungen durch politische Bildungsarbeit. Um dies zu erreichen, pflegt das BpB eine bundesweite Übersicht über geeignete Anlaufstellen und ein Netzwerk über unabhängige Landeszentralen für politische Bildung. Zudem betreibt die BpB den Infodienst Radikalisierungsprävention. Dieser stellt Hintergrundinformationen und umfangreiche Arbeitsmaterialien mit Praxisbezug zur Verfügung. Das Unternehmen bekommt beim BpB somit Unterstützung durch phänomenspezifische Wissensauskunft und die Vermittlung spezialisierter lokaler Anlaufstellen.

Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit staatlichen Akteuren

Der Radikalisierungsprozess verläuft im Allgemeinen sukzessiv, sodass von Seiten des Unternehmens in Einzelfallbetrachtung entschieden werden muss, ob und zu welchem Zeitpunkt die Behörden über den Verdacht benachrichtigt werden. Die Zusammenarbeit bringt dabei verschiedene Herausforderungen mit sich. Zum einen stehen sich unterschiedliche Herangehensweisen und Vorstellungen zum Prozessablauf der Deradikalisierung gegenüber. Diese Diskrepanz ist unter anderem abhängig von der gegenseitigen Akzeptanz und Erfahrung im Umgang mit dem jeweilig anderen Akteur.

Zum anderen sind noch ungeklärte rechtliche Aspekte zu beachten. Unsicherheiten sind insbesondere im Bereich des Datenschutzes, wodurch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt wird, vorhanden. Somit wurde im Jahr 2016 durch die Bundesregierung in ihrer „Strategie zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ beschlossen die rechtliche Basis der Arbeit in verschiedenen Bereichen zu verbessern, um die Handlungssicherheit auf behördlicher und unternehmerischer Seite zu stärken.

Zudem stellt sich auf Grund des Föderalismus bei Unternehmen mit länderübergreifenden Standorten häufig die Frage nach der entsprechenden Zuständigkeit der Landesbehörde sowie die Beachtung deren unterschiedlicher Gesetzgebungen und Kompetenzen.

Keep in Mind:

• Große Organisationen sind ein Spiegelbild der Gesellschaft, wodurch sich radikalisierende Personen darunter befinden könnten

• Durch präventive und reaktive Maßnahmen können Unternehmen dem Risiko Radikalisierung entgegenwirken

• Dabei bieten zahlreiche Behörden unterschiedliche Hilfestellungen an

• Mögliche Unterstützung sind das Bereitstellen von Informationsmaterial, Vermittlung von lokalen Hilfsangeboten, Aus- und Fortbildung sowie die fallbezogene Beratung

Quellen:

• ASW (2013): Islamistische Radikalisierung von Mitarbeitern. ASW Bundesverband – Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Online verfügbar unter https://asw-bundesverband.de/fileadmin/user_upload/leitfaden_-blatt/14_10_16_-_Leitfaden_-_Bedrohungsmanagement__neues_Design.pdf, zuletzt geprüft am 12.02.2019.

• Hoffmann, J. & Böckler, N. (2018). Von Hass erfüllt. ISBN 978-3-868-82691-3.

• Homepage von: BAMF, BpB, BfV, Hessisches LfV und Bayerischen LKA.

• Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (2017): Radikalisierung erkennen und Anwerbung verhindern.
Online verfügbar unter https://www.polizei-beratung.de/in-dex.php?eID=dumpFile&t=f&f=2286&to-ken=62a9a0ee671f0af535e863d3ae914867acb7b41f, zuletzt geprüft am 12.02.2019.

Anmerkung Seitens der Privatimus GmbH: Dies ist ein Blogbeitrag von Christian Kluge.

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